„Einen Menschen mit Behinderungen kann ich nicht kündigen.“
Das ist schlichtweg falsch! Wenn Sie einen Menschen mit Behinderungen Kündigung wollen, müssen Sie das Integrationsamt benachrichtigen. Der Vorgang ist dann selbstverständlich außergerichtlich. In 80% der Fälle stimmt das Integrationsamt der Kündigung zu. (Eine Studie der Universität Eichstätt-Ingolstadt, weist dieses nach. Quelle: Praxishandbuch der erfolgreichen Akquisition, Handlungsorientierung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben, 2001).
Im Endeffekt sind Sie sogar besser aufgestellt, denn bei Menschen ohne Behinderung endet jede fünfte Kündigung vor dem Arbeitsgericht. (Quelle: www.kuendigungsschutzklage.de/aktuelles-kuendigungsschutzklage/artikel/kuendigungsschutzklage-statistik/index.html)
Zu den Fakten:
Betriebsbedingte Kündigungen treffen den Menschen mit Behinderungen in der gleichen Weise, wie den Menschen ohne Behinderung.
Kündigung aufgrund von Fehlverhalten, das nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht, wie beispielsweise: fehlende Teamfähigkeit, ständige Unfreundlichkeit gegenüber Kunden, Bummeln oder Arbeitsverweigerung, sind Gründe, die auch vor dem Integrationsamt bestehen.
Kündigung in der Probezeit: Hier gelten die gleichen Regeln für alle!
„Die Einrichtung eines speziellen Arbeitsplatzes ist teuer.“
Alle erforderlichen Anpassungen werden über Kostenträger finanziert. Dadurch entstehen eher finanzielle Vorteile, da die Anpassungen auch von den Kollegen genutzt werden können. Wartung, Beratung und Schulungen werden ebenso berücksichtigt.
Was vielleicht noch interessant ist: Die Anpassung eines vorhandenen Arbeitspatzes ist nicht immer erforderlich. Behinderung bedeutet nicht immer, in einem Rollstuhl zu sitzen. Aber selbst ein Mensch mit einer Tetraspastik*, der einen Rollstuhl nutzt, benötigt nicht immer einen besonderen Arbeitsplatz. Viele Menschen, die Sie auf der Straße mit einem Rollstuhl sehen, können sich auf ganz normale Stühle umsetzen und tun das auch gerne, allein um gegenüber der Umwelt normal zu wirken. Auch sind viele Rollstühle mittlerweile so konzipiert, dass sie unter eine normale Schreibtischplatte passen. Übrigens: Es gibt mittlerweile
Rollstühle, mit denen man „aufstehen“ kann. Sie brauchen also keine anderen Aktenschränke für Rollstuhlnutzer als Sie ohnehin schon haben. *Tetraplegie: [griech. tetra "vier" und plege "Schlag", "Wunde"] Lähmung aller vier Extremitäten.
Eine Person mit Behinderung hält meinen Betrieb auf
Der Grad der Behinderung wird an der Schädigung gemessen, die sich im Alttag bemerkbar macht. Das bedeutet aber nicht, dass eine Behinderung von 50, 70 oder 100% die gleichen Auswirkungen auf den Teilbereich „Arbeitswelt“ hat. Stellen Sie eine Arbeitskraft ein, die einen Rollstuhl nutzt, kann sie in der Regel genauso schnell einen Rechner bedienen oder telefonieren, wie eine Person, die keinen Rollstuhl nutzt. Dennoch bekommen Sie bei der Einstellung eines Menschen mit Behinderungen bis zu 75% des Bruttolohnes und der Arbeitgeberanteile vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur erstattet.
In meinem Betrieb gibt es keine Toilette für Menschen mit Behinderungen oder Treppen
Wieder einmal nicht so schlimm. Bei der Beratung für eine Arbeitskraft werden alle baulichen Eigenschaften berücksichtigt. Hier gilt auch: Schädigung ist nicht gleich Rollstuhl.
Die Integration eines Menschen mit Behinderungen kostet mich Zeit und Nerven
Zugegeben, Sie müssen sich Gedanken machen, ob Sie einem Menschen mit Behinderungen einstellen wollen. Ja, Sie müssen Formulare unterschreiben. ABER bei all diesen Formalien hilft taktilum, bereitet vor und hält den Kontakt zu den Ämtern. Wir versuchen die maximale Entlastung für Sie zu erwirken.
Dafür bekommen Sie durch unser Vorgespräch eine passgenaue, hoch motivierte Arbeitskraft, die Sie (sollten Sie Alleinunternehmer sein) oder Ihr Team genau dort unterstützt, wo Sie es brauchen.