Fördermöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigung

Es gibt unterschiedliche Förderinstrumente, die es Menschen ermöglichen sollen ihr Grundrecht auf Die Agentur für Arbeit bietet aktuell (Stand:08/2024) folgende Förderprogramme:

Probebeschäftigung

kann ein bis drei Monate dauern und wird zu 100% des Arbeitgeberbruttos gefördert.
Ziel einer Probebeschäftigung ist es das sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer entspannt gegenseitig in einem geschützten Umfeld kennenlernen können.
Eine Probebeschäftigung erlischt automatisch nach dem vereinbarten Zeitraum, und muss nicht gesondert gekündigt werden.
Wichtig! Die Förderung wird nicht monatlich, sondern erst nach Ende der
Probebeschäftigung als Gesamtbetrag ausgezahlt. Die Agentur für Arbeit benötigt dafür erfahrungsgemäß sieben bis zehn Arbeitstage. Dies sollte bei der Liquiditätplanung Berücksichtigung finden.
Rechtsgrundlage: § 46 SGB III Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für Menschen mit Behinderungen

Eingliederungszuschuss

kann z.B. im Anschluss an eine Probebeschäftigung beantragen werden. Ist von dieser jedoch auch völlig unabhängig. Er wird für Menschen mit Beeinträchtigungen bis zu drei, in Einzelfällen auch bis zu fünf Jahren gewährt. Die Höhe der Förderung kann anteilig bis zu 70% des Arbeitgeberbrottolohns betragen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers innerhalb des Förderzeitraumes kontinuierlich zu streigern.
Die Förderhöhe wir
nach 12 Monaten jeweils um 10% gesenkt. Bei besonders betroffenen Menschen mit Einschränkung greift die erste Reduzierung der Förderung erst nach 24 Monaten. Rechtsgrundlage dafür ist: § 90 SGB III Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen.
Weiterhin können Unternehmen mit der Einstellung eines Menschen mit Beeinträchtigung ihre Ausgleichsabgabe reduzieren. Rechtsgrundlage: § 160 SGB IX Ausgleichsabgabe

Arbeitsplatzunterstützung

Der Berliner Senat unterstützt besonders betroffen Menschen mit Behinderung zusätzlich mit einer sog. Arbeitsplatzunterstützung von weiteren 20% des Arbeitgeberbruttos bis zu 24 Monaten. Diese zusätzliche Förderung ist an die Haushaltslage geknüpft und ggf. aktuell abzufragen. Sie muss eigentlich nicht extra beantragt werden. Der AG-Service fügt das automatisch hinzu. Dennoch müssen wir, um Sicher zu gehen, sie immer bei der Beantragung erwähnen und ggf. schriftlich in einer Mail o.ä. festhalten. https://www.berlin.de/sen/asgiva/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1095744.php

Arbeitsplatzausstattung

Wenn Sie extra einen Arbeitsplatz für einen Menschen mit Beeinträchtigung einrichten kann eine Arbeitsplatzausstattung beantragt werden. Diese wird in der Regel erst im Zeitraum nach der Probebeschäftigung bewilligt. Hier bekommen Sie als Arbeitgeber 80% der Kosten für einen Arbeitsstuhl, einen Arbeitstisch, einen Rechner und andere berufsspezifische Einrichtungsgegenstände als Pauschalbetrag nachträglich erstattet. Hier muss auch die Bewilligung abgewartet werden, bevor die Bestellung ausgelöst werden kann. Das ist der Nachteil. Der Vorteil ist, Sie wissen vor der Auslösung der Bestellung, was Sie an Geld zu erwarten haben. Diese Objekte gehen in den Besitz der Arbeitgebenden über. Der Mensch mit Beeinträchtigung muss die Objekte mindestens 12 Monate nutzen. Ist das nicht der Fall, müssen prozentual zur Nutzungsdauer (je Monat 1/12) Kosten zurückerstattet werden.

Hilfsmittel

Die Ausstattung zur Kompensation der Beeinträchtigung wie z.B. Geräte für Menschen mit Hör-/Sehbeeinträchtigung geht in deren Besitz über. Sie werden die Objekte am Arbeitsplatz nutzen, die die Arbeit erleichtern/ermöglichen. Darum brauchen Sie sich auch nicht zu kümmern. Die Hilfsmittel werden auf Wunsch auch von taktilum beantragt.

Nachhaltigkeit

Auch nach der Förderung über den Eingliederungszuschuss (z.B. nach drei Jahren) können Sie die Lohnkosten an die Leistung von den Angestellt*innen anpassen. Sollte sich die Beeinträchtigung auf Teile des Aufgabengebietes weiterhin auswirken, können Sie taktilum weiter beauftragen und wir beantragen für Sie einen sog. Beschäftigungssicherungszuschuss. So können Sie eine dauerhafte Lohnkostenreduzierung nutzen.

Fragen:

Sollten Fragen entstehen oder die Mitarbeiter/Kollegen skeptisch sein. taktilum hilft auch hier unauffällig, unaufdringlich und nur bei Bedarf. So ist ein störungsfreier Arbeitsalltag gewährleistet.

Informationen zu §16i SGB II:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-im-sgb-paragraph-16i-sgb-ii-teilhabe-am-arbeitsmarkt_ba147246.pdf

Jeder Antrag wird vom Arbeitgeberservice in mehreren Schritten, bezogen auf den Einzelfall entschieden. Sie können taktilum bevollmächtigen, so können wir den gesamten Prozess für Sie übernehmen. Sie werden Schritt für Schritt über den Stand der Dinge auf dem Laufenden gehalten. Sie treffen vor Auslösung des Antrages und in Kenntnis über Höhe und Umfang der Förderung die Entscheidung, ob Sie den genehmigten Umfang angemessen finden. Sie können jeder Zeit von dem Antragsprozess zurücktreten.