Fördermöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigung
Es gibt unterschiedliche Förderinstrumente, die es Menschen ermöglichen sollen ihr Grundrecht auf eine erfüllende berufliche Tätigkeit wahrzunehmen.
Mit der Einstellung reduziert sich auch die Ausgleichsabgabe. Rechtsgrundlage: §160 SGB IX Ausgleichsabgabe
Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter bietet aktuell (Stand:08/2024) folgende Förderprogramme:
Probebeschäftigung
Die Probebeschäftigung kann bis zu drei Monaten dauern und wird zu 100 Prozent gefördert. Ziel: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich entspannt kennenlernen. Sie erlischt automatisch nach dem vereinbarten Zeitraum, muss nicht gesondert gekündigt werden.
Wichtig! Die Förderung wird erst nach Ende der Probebeschäftigung als Gesamtbetrag ausgezahlt. Dies dauert erfahrungsgemäß sieben bis zehn Arbeitstage. Dies sollte bei der Liquiditätplanung Berücksichtigung finden. Rechtsgrundlage: §46 SGB III Probebeschäftigung
§16i SGB II
Jeder Antrag wird vom Arbeitgeberservice in mehreren Schritten auf den Einzelfall bezogen entschieden.
taktilum unterstützt sie auf Wunsch während des gesamten Prozesses. Sie werden Schritt für Schritt über den Stand der Dinge auf dem Laufenden gehalten. Erst mit ihrer Unterschrift und in Kenntnis aller Details wird ein Arbeitsverhältnis rechtsbindend.
Eingliederungszuschuss EGZ
Ein EGZ wird für Menschen mit Beeinträchtigungen bis zu drei, in Einzelfällen auch bis zu fünf Jahren gewährt. Die Höhe der Förderung kann bis zu 70% des Arbeitgeberbrottolohns betragen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers innerhalb des Förderzeitraumes kontinuierlich zu streigern.
Die Förderung wird jährlich um 10% reduziert. In besonderen Fällen erst nach 24 Monaten.
Arbeitsplatzunterstützung
Der Berliner Senat gewährt zusätzlich eine sog. Arbeitsplatzunterstützung von weiteren 20% des Arbeitgeberbruttogehalts bis zu 24 Monaten. Diese zusätzliche Förderung ist an die aktuelle Haushaltslage geknüpft und wir durch den AG-Service automatisch berücksichtigt. Dennoch macht es Sinn sie bei der Beantragung erwähnen und ggf. schriftlich festhalten. Aktuell ist diese Form der Unterstützung bis 31,122026 durch den Senat beschlossen.
https://www.berlin.de/sen/asgiva/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1095744.php
Arbeitsplatzausstattung
Wenn Sie extra einen Arbeitsplatz für einen Menschen mit Beeinträchtigung einrichten kann eine Arbeitsplatzausstattung beantragt werden. Diese wird in der Regel erst im Zeitraum nach der Probebeschäftigung bewilligt. Hier bekommen Sie als Arbeitgeber 80% der Kosten für einen Arbeitsstuhl, einen Arbeitstisch, einen Rechner und andere berufsspezifische Einrichtungsgegenstände als Pauschalbetrag nachträglich erstattet. Hier muss auch die Bewilligung abgewartet werden, bevor die Bestellung ausgelöst werden kann. Das ist der Nachteil. Der Vorteil ist, Sie wissen vor der Auslösung der Bestellung, was Sie an Geld zu erwarten haben. Diese Objekte gehen in den Besitz der Arbeitgebenden über. Der Mensch mit Beeinträchtigung muss die Objekte mindestens 12 Monate nutzen. Ist das nicht der Fall, müssen prozentual zur Nutzungsdauer (je Monat 1/12) Kosten zurückerstattet werden.
Hilfsmittel
Bei der Beantragnung einer Arbeitsplatzausstattung zur Kompensation einer Beeinträchtigung,wie z.B. Geräte für Menschen mit Hör-oder Sehbeeinträchtigung steht taktilum jedem Unternehmen zur Seite.
Ihre neuen Mitarbeiter werden diese Objekte zur Erleichterung oder Ermöglichung bestimmter Tätigkeiten am Arbeitsplatz nutzen. Auf Wunsch übernimmt taktilum die Beantragung.
Wichtig zu wissen: Von der ersten Beantragung bis zur Gewährung können bis zu 6 Monate vergehen.
Nachhaltigkeit durch den Beschäftigungssicherzngszuschuss
Sollte sich die Beeinträchtigung ihrers Angestellten nach der Förderung (z.B. des Eingliederungszuschusses) weiterhin auf Teile seines Aufgabengebietes auswirken, kann ein Beschäftigungssicherungszuschuss beantragt werden. Dieser Beschäftigungssicherungszuschuss kann zur dauerhaften Reduzierung der Lohnkosten genutzt werden.