Vorurteile

„Einem Menschen mit Beeinträchtigung kann ich nicht kündigen.“

Das ist schlichtweg falsch! Wenn Sie einem Menschen mit Beeinträchtigung kündigen wollen, müssen Sie das Integrationsamt benachrichtigen. Der Vorgang ist dann selbstverständlich außergerichtlich. In 80% der Fälle stimmt das Integrationsamt der Kündigung zu. (Eine Studie der Universität Eichstätt-Ingolstadt, weist dieses nach. Quelle: Praxishandbuch der erfolgreichen Akquisition, Handlungsorientierung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben, 2001). 

Im Endeffekt sind Sie sogar besser aufgestellt, denn bei Menschen ohne Behinderung endet jede fünfte Kündigung vor dem Arbeitsgericht. (Quelle: https://www.felser.de/kuendigungsschutz/kuendigungsschutzklage/)
 

Zu den Fakten:

Betriebsbedingte Kündigungen treffen einen Menschen mit Behinderungen in der gleichen Weise wie einen Menschen ohne Behinderung.

Kündigung aufgrund von Fehlverhalten, das nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht, wie beispielsweise: fehlende Teamfähigkeit, ständige Unfreundlichkeit gegenüber Kund*innen, Bummeln oder Arbeitsverweigerung, sind Gründe, die auch vor dem Integrationsamt bestehen.

Kündigung in der Probezeit: Hier gelten die gleichen Regeln für alle!

„Die Einrichtung eines speziellen Arbeitsplatzes ist teuer.“

Alle erforderlichen Anpassungen werden über Kostenträger finanziert. Dadurch entstehen eher finanzielle Vorteile, da die Anpassungen auch von den Kollegen genutzt werden können. Wartung, Beratung und Schulungen werden ebenso berücksichtigt.

Was vielleicht noch interessant ist: Die Anpassung eines vorhandenen Arbeitsplatzes ist nicht immer erforderlich. Behinderung bedeutet nicht immer, in einem Rollstuhl zu sitzen. Aber selbst ein Mensch mit einer Tetraplegie*, der einen Rollstuhl nutzt, benötigt nicht immer einen besonderen Arbeitsplatz. Viele Menschen, die Sie auf der Straße mit einem Rollstuhl sehen, können sich auf ganz normale Stühle umsetzen und tun das auch gerne, allein um gegenüber der Umwelt normal zu wirken. Auch sind viele Rollstühle mittlerweile so konzipiert, dass sie unter eine normale Schreibtischplatte passen. Übrigens: Es gibt mittlerweile Rollstühle, mit denen man „aufstehen“ kann. Sie brauchen also keine anderen Aktenschränke für Rollstuhlnutzer als Sie ohnehin schon haben.

*Tetraplegie: [griech. tetra „vier“ und plege „Schlag“, „Wunde“] Lähmung aller vier Extremitäten.

„Eine Person mit Behinderung hält meinen Betrieb auf.“

Der Grad der Behinderung wird an der Beeinträchtigung gemessen, die sich im Alltag bemerkbar macht. (Laut Definition: „… im gesamten Bereich der Teilhabe am Leben.“) Das bedeutet aber nicht, dass eine Behinderung von einem Grad 50, 70 oder 100 die gleichen Auswirkungen auf den Teilbereich „Arbeitswelt“ hat. Stellen Sie eine Arbeitskraft ein, die einen Rollstuhl nutzt, kann sie in der Regel genauso schnell einen Rechner bedienen oder telefonieren, wie eine Person, die keinen Rollstuhl nutzt. Dennoch bekommen Sie bei der Einstellung eines Menschen mit Behinderungen bis zu 70% des Bruttolohnes und der Arbeitgeberanteile vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur erstattet.

„In meinem Betrieb gibt es keine Toilette für Menschen mit Behinderungen oder Treppen.“

Wieder einmal nicht so schlimm. Bei der Beratung bzgl. der Einstellung eines Menschen mit Beeinträchtigung werden alle baulichen Eigenschaften berücksichtigt. Hier gilt auch: Beeinträchtigung ist nicht gleich Rollstuhl. Manche Rollstuhlnutzer*innen gebrauchen den Rolli, weil sie auf unebenem Untergrund schnell hinfallen können. Sie nutzen oft für den Bürobereich nur Gehhilfen und können auch ein paar Stufen steigen. Das gilt z.B. für viele Menschen mit einer spastischen Lähmung der unteren Extremitäten.

„Die Integration eines Menschen mit Behinderungen kostet mich Zeit und Nerven.“

Zugegeben, Sie müssen sich Gedanken machen, ob Sie einen Menschen mit Beeinträchtigung einstellen wollen. Ja, Sie müssen Formulare unterschreiben. ABER bei all diesen Formalien hilft taktilum, bereitet vor und hält den Kontakt zu den Ämtern. Wir versuchen die maximale Entlastung für Sie zu erwirken.

Dafür bekommen Sie durch unser Vorgespräch eine passgenaue, hoch motivierte Arbeitskraft, die Sie (sollten Sie Alleinunternehmer sein) oder Ihr Team genau dort unterstützt, wo Sie es brauchen.