Arbeitgeber*innen

Wir unterstützen Sie

Die Kooperationsangebote von taktilum sind für Sie kostenlos.

WinWin

Sie vertreten einen mittelständischen, Kleinst- oder Kleinbetrieb und benötigen Entlastung in speziellen Teilen Ihres Unternehmens, bei minimaler finanzieller Belastung? Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördergelder. Sie bekommen unterschriftsreife Unterlagen von taktilum vorgelegt. Dabei reduzieren Sie Ihre Personalkosten bis zu 70% des Bruttoarbeitslohnes zzgl. der Arbeitgeberanteile. Der Bezugszeitraum dieser Leistung beläuft sich auf bis zu drei Jahre. Nach Ablauf der drei Jahre unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Folgeleistungen.

Möchten Sie vorab eine*n Bewerber*in für ein bis drei Monate ohne Einstellungsverpflichtung kennenlernen? Das ist kurzfristig machbar. Sie schließen einen sog. Probearbeitsvertrag ab und bekommen rückwirkend 100% der Lohnkosten zurückerstattet. Unabhängig, ob Sie den/die Bewerber*in einstellen oder nicht. Auch hier übernimmt taktilum die Bürokratie.

Wir stimmen uns mit Ihnen ab und treffen eine Vorauswahl aus einer uns bekannten Gruppe von arbeitsuchenden Menschen entsprechend Ihren Wünschen und Anforderungen. Wir können Ihnen hoch motivierte Arbeitnehmer*innen vermitteln, die genau in Ihre Firma passen.
 
Wir arbeiten mit hoch motivierten, gut ausgebildeten Menschen mit Beeinträchtigungen zusammen, die gute Qualifikationen mitbringen.
 

Unser Coaching ist nachhaltig, da taktilum (wenn gewünscht!) während des gesamten Inklusionsprozesses präsent ist:

  • vor,
  • während und
  • nach der Vermittlung in den Job.

Auch Ihre Mitarbeiter*innen im Kolleg*innenkreis können beraten werden, wenn Sie es wünschen.

Beispiele aus der Praxis

Ein ehemaliger Fahrlehrer, der eine eigene Fahrschule hatte, kann nach einem Unfall nicht mehr in der erforderlichen Zeit auf das Bremspedal treten. Außerdem kann er nicht mehr 10 Stunden am Tag im Auto sitzen. Er ist von einem Moment zum anderen nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben. Er weiß aber wie kaum ein anderer, was Kundenpflege heißt, Stresssituationen zu meistern und wirtschaftlich zu arbeiten.

Wir haben eine Verbindung zu einem Alleinunternehmer hergestellt und durch die staatliche Förderung für drei Jahre den Anstoß gegeben, den ersten Angestellten einzustellen. Er hat die Entscheidung getroffen, endlich das Backoffice abzugeben, erreichbar zu sein und Kundenpflege in die Hände eines Profis zu geben und zwar in die Hände eines Menschen mit Behinderung: „Gute Entscheidung“, wie er sagt, „auch nach Monaten!“
 
Warum sollte ein sehgeschädigter Mensch Einschränkungen beim Telefonieren, bei der Antragsannahme oder dem Beschwerdemanagement oder geeigneten handwerklichen Tätigkeiten haben?
 
Ein Arbeitnehmer, der in einem Rollstuhl sitzt, kann ebenso schnell tippen wie seine Kollegin, die auf einem Bürostuhl sitzt. Übrigens gibt es Rollstühle, mit denen man unproblematisch stehen kann, um an Aktenschränke zu kommen etc.
Außerdem kann ein Mensch mit kognitiven Teilleistungsschwächen Ihren hochqualifizierten Kräften niederschwellige Arbeiten abnehmen. Das strafft Ihre Arbeitsabläufe im Betrieb und macht Ihre Mitarbeiter zufriedener.